Netzwerk Wohnungssicherung – Delogierungsprävention
Angebot
Netzwerk Wohnungssicherung – Delogierungsprävention – Koordinationsstelle für den Planungsraum Pyhrn-Eisenwurzen (Steyr Stadt, Steyr Land, Kirchdorf)
1. Beratung und Begleitung
…für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind (dh. ihre Wohnung verlieren könnten), weil sie zB: Mietrückstände haben oder aus anderen relevanten Gründen von ihrem Vermieter bereits eine Mahnung, eine gerichtliche Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben – oder Gefahr laufen, aufgrund geänderter Umstände (Arbeitslosigkeit, Scheidung oä.) in eine der genannten Situationen zu kommen!
Ziel: in Kooperation mit anderen unterstützenden Stellen und unseren Netzwerkpartnern helfen wir durch:
- Abklären ihrer aktuellen Situation (Verfahrensstand, eigene finanzielle Möglichkeiten…)
- Kontakt und Austausch mit Wohnbauträgern, Gerichten, Ämtern, anderen Sozialeinrichtungen…
- Erstellen eines Finanzplanes
- Lukrieren finanzieller Ressourcen und Unterstützungen
dass ihre Wohnung nachhaltig gesichert oder ein sinnvoller Wohnungswechsel angestrebt wird!
Wichtig: rasche Kontaktaufnahme mit uns und Ihre aktive Mitarbeit helfen eine erfolgreiche Lösungsstrategie zu entwickeln…Telefonnummern siehe unter KONTAKT!!
2. Koordination
- …als Koordinationsstelle sind wir
- – Anlaufstelle für Anliegen unserer Netzwerkpartner
- – zuständig für Öffentlichkeitsarbeit (Bekanntmachen und Vertreten des Netzwerkes nach außen)
- – zuständig für den Aufbau und ständige Weiterentwicklung einer verlässlichen Kooperation zwischen den Netzwerkpartnern
- – zuständig für Lobbyarbeit (Kontakthalten zu Wohnbauträgern, Behörden und Politik…)
3. Abwicklung Wohnschirm (vorerst bis Ende 2026)
Der Wohnschirm ist im Aufgabenbereich der Delogierungsprävention ein wichtiges Mittel um Obdachlosigkeit zu verhindern. Um eine gewissenhafte und faire Aufteilung dieser, vom Bundesministerium zur Verfügung gestellten Steuergelder, zu gewährleisten, ist es wichtig, dass wir als Abwicklungsstelle jeden Antrag genauestens überprüfen und beurteilen. Die Nachhaltig- und Sinnhaftigkeit eines Antrags stellen die Basis unserer Befürwortung oder Nichtbefürwortung dar. Ohne eine aussichtsreiche Prognose, wird der Antrag nicht befürwortet. Eine ausführliche Anamnese und ein Sozialbericht sind wichtige Bestandteile im Prozess.
Um ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen ist es unbedingt erforderlich einen Termin zu vereinbaren.