Infos, Tipps …
Hier finden Sie eine bunte Mischung von Informationen, Tipps und Links, die rund um das Thema Wohnungssicherung und Delogierungsprävention hilfreich sein können.
Achtung: Wir sind keine Wohnungsvermittler und können auch keine Wohnungen zur Verfügung stellen!
Wohnbeihilfe
Bei allgemeinen Fragen zu Anspruch, Dauer, Berechnung, Sonderberechnung und Einkommenshöchstgrenze steht Ihnen die Homepage des Landes Oberösterreich zur Verfügung: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm
Das Formular zur Beantragung der Wohnbeihilfe finden Sie hier:
Die Abtretung der Wohnbeihilfe direkt an den Vermieter ist häufig sinnvoll und bei Mietrückständen unbedingt notwendig.
Auf dem Antrag die Bankverbindung des Vermieters angeben und die Abtretungserklärung mitschicken.
Delogierungsverfahren
Ein Delogierungsverfahren durchläuft gs. 4 Phasen (ab 1. Mahnung bis zum Räumungstermin ca. 4- 8 Monate)
- Sie haben bereits eine Mahnung (zB. wg. Mietrückstand) vom Vermieter erhalten, der aber noch keine gerichtliche Kündigung oder Räumungsklage eingebracht hat (Vorteil: Kostenersparnis!).
- Der Vermieter hat bereits eine Kündigung oder eine Räumungsklage beim Bezirksgericht eingebracht (RSa Brief! zusätzliche Kosten!!!), die nach Rechtskraft einen Exekutionstitel darstellen!
- Mit diesem Exekutionstitel (dieser ist 30 Jahre! gültig) kann der Vermieter beim Bezirksgericht die Exekution beantragen, dh. wenn das Bezirksgericht dem Antrag stattgibt, wird der Exekutor einen Räumungstermin ausschreiben und sie darüber mittels RSa Brief informieren!
- Zum Räumungstermin führt der Exekutor die Delogierung durch, dh. sie müssen ihre Wohnung verlassen!!!
Wichtig:
- Je früher sie bei Problemen mit Ihrer Wohnung reagieren (schon vor Erhalt der 1. Mahnung) umso kostengünstiger sind die Lösungen, dh. holen sie sich rechtzeitig Unterstützung!
- Öffnen sie unbedingt ihre Post…in der Regel sind bestimmte Fristen (RSa Briefe) einzuhalten
- Terminvereinbarung nötig…siehe KONTAKT!